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Arbeits- und Sozialrecht

 

Arbeitsrecht:

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer. Es werden die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Zu unterscheiden ist das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht.

Unter dem Individualarbeitsrecht ist der Teil des Arbeitsrecht zu verstehen, der die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern regelt. Es umfasst insbesondere Entstehung, Inhalt, Störungen, Übergang und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Das kollektive Arbeitsrecht bezieht sich auf die kollektive Gestaltung von Arbeitsbedingungen und deren Voraussetzungen. Es umfasst das Recht der Koalitionen (Arbeitsverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampf und Schlichtungrecht, das Betriebsverfassungs- und Personalvertretungrecht sowie das Mitbestimmungsrecht.

 

Für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte umfasst unser Leistungsangebot z.B.:

 

Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen

Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen

Klagen wegen Kündigungsschutz, Änderungskündigungen, Gehaltszahlung, Urlaubsgeld

Vorbereitung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen wie (Änderungs-) Kündigungen und Abwicklungsverträge

Erstellung Interessenausgleich

Erstellung Sozialplan

Betriebsübergang

Gründung Betriebsrat

Verhandlungsbegleitung gegenüber dem Betriebsrat

 

 

 

Sozialrecht:

Das Sozialrecht umfasst insbesondere den Rechtsbereich des Sozialgesetzbuches. Es werden u.a. geregelt die 5 Säulen des Sozialversicherungssystems:

- Arbeitsförderung - Rentenversicherung - Krankenversicherung - gesetzliche Unfallversicherung -

 

Unser Leistungsangebot umfasst hierzu z.B.:

 

Arbeitslosengeld I und II

Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Schwerbehindertenrecht

Rentenversicherungrecht

Erwerbsminderungsrente

 

 

 

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