Familien- und Erbrecht
Familienrecht:
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
In Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit vertreten wir Ihre Interessen individuell und von Anfang bis Ende persönlich, insbesondere
in Scheidungsverfahren
in der Vermögensauseinandersetzung
bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen
bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs
bei der Gestaltung von Eheverträgen
vertraglichen Regelungen für nichteheliche Partnerschaften
in Fragen des Kindschaftsrechts
Selbstverständlich steht dabei das Bemühen um gütliche Einigungen im Vordergrund; sollten solche nicht erzielbar sein, werden wir Ihre berechtigten Ansprüche konsequent vor den Gerichten durchsetzen.
Wertvolle Informationen rund um das Thema Scheidung und Folgen finden Sie auf unserer Seite: http://www.scheidungskompass.de.
Weiterhin haben wir speziell für Internet-Scheidungen ein schnelles und bequemes Online-Angebot kreiert, welches Sie unter http://www.einfach-scheiden.de finden können.
Erbrecht:
Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person -den oder die Erben- vollzieht. Es wird geregelt, wer Erbe geworden ist und damit vermögensrechtlich an die Stelle des Erblassers tritt und wie das Vermögen des Erblassers zu verwalten ist; auch wird bestimmt, wer Ansprüche gegen den Erben als Inhaber des Nachlasses geltend machen kann.
Wir beraten Sie bei der:
Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
Gestaltung bei Unternehmensnachfolge
Vererbung von Gesellschaftsanteilen/Geschäftsanteilen
Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
Patientenverfügung
Darüber hinaus beraten wir Sie im:
Betreuungsrecht/Vormundschaftsrecht
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