Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafrecht:
Das Strafrecht regelt die Entstehung, den Umfang und die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Besonders bei Strafdelikten ist es sehr wichtig, vor einer Aussage anwaltlichen Rat und Beistand einzuholen. Was erstmal im Protokoll der Ermittlungsbeamten dokumentiert ist, lässt sich nicht mehr zurücknehmen. Nur ein Rechtsanwalt ist befugt, Akteneinsicht zu beantragen und somit in der Lage, den ganzen Umfang der vorangegangenen Ermittlungen beurteilen zu können.
Hier gilt der Grundsatz: Keine Aussage vor Kenntnis der Ermittlungsakten.
Es ist auch bei Strafsachen grundsätzlich möglich, eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht herbeizuführen. Nur selten muss ein unbedingter Konfrontationskurs eingeschlagen werden. Ganz überwiegend wickeln wir strafrechtliche Mandate im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung ab. Dies erspart Zeit, Nerven
und selbstverständlich auch Kosten.
Unser Schwerpunkt beim Thema Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist der Bereich des Verkehrsstrafrechts:
Dieses beinhaltet Ordnungswidrigkeits-, Bußgeld und/oder Strafverfahren bei Pflichtverletzungen gegen die StVO, StVZO und das StGB, wie z.B.:
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Fahrerflucht
Trunkenheitsfahrten
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Überschreitung von Ruhezeiten
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Verstößen gegen das Autobahmautgesetz (hierzu empfehlen wir: http://www.maut-einspruch.de)
Grundsätzlich empfiehlt sich auch bei kleinen Unfällen die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, da selbst kleine Parkunfälle einen Schaden von über 500 € betragen können.
Rechtlich gesehen sind gerade Verkehrsunfälle oftmals komplizierter als die Beteiligten am Unfallort voraussehen können. Nicht immer kann die Schuldfrage bei einem Unfall eindeutig beantwortet werden. Wer in so einem Fall nicht weiß, welche Rechte er geltend machen kann, erleidet dabei oftmals Nachteile.
Das Verkehrsrecht beinhaltet die privatrechtliche Auseinandersetzung nach einem Verkehrsunfall mit dem Unfallgegner bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Hier bieten wir Ihnen an,
Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz
die gesamte Unfallregulierung durchzuführen
und dabei sicherzustellen, dass der entstanden Schaden auch tatsächlich nach aktueller Rechtsprechung reguliert wird und somit keine Nachteile für Sie entstehen. Anwaltliche Vertretung ist im Hinblick auf die gängige Praxis der Versicherungsgesellschaften -welche versuchen, mit allen Mitteln Kosten einzusparen- immer wichtiger, selbst wenn der Unfall nicht selbst verursacht wurde.
Es gilt: Hat man den Unfall nicht selbst verschuldet, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Vertretung im allgemeinen Strafrecht z.B. in den folgenden Bereichen an: