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Hier dürfen wir Sie auf einige interessante Urteile aufmerksam machen:

 

Haftung des GmbH Geschäftsführers

Eine unzutreffende, jedoch bestandskräftig gewordene Lohnsteueranmeldung muss sich der als Haftungsschuldner in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH dann nicht nach § 166 AO entgegenhalten lassen, wenn er nicht während der gesamten Dauer der Rechtsbehelfsfrist Vertretungsmacht und damit das Recht gehabt hat, namens der GmbH zu handeln.
BFH; Urteil vom 24.08.2004 - VII R 50/03


Auskunftsanspruch des Gläubigers gegenüber Gericht

Ein Gläubiger kann von einem Gericht Auskunft darüber verlangen, ob dort Verfahren, in denen sein Schuldner Forderungsansprüche geltend macht, anhängig sind, um in diese Forderungen vollstrecken zu können.
OLG Brandenburg; Beschluss vom 15.07.2004 11 VA 3/04


Taschengeldanspruch ist bedingt pfändbar

Der Taschengeldanspruch eines Ehegatten ist nach Maßgabe des § 850 b II ZPO bedingt pfändbar, wenn die Vollstreckung in das Schuldnervermögen bisher erfolglos geblieben ist bzw. bleiben wird und die Pfändung der Billigkeit entspricht.
BGH; Beschluss vom 19.03.2004 - IXa 57/03r

Umgangsrecht des Kinder

Ein nichteheliches Kind kann auch dann ein Recht auf Umgang mit seinem Vater haben, wenn dieser den Kontakt strikt ablehnt.
OLG Brandenburg; Beschluss vom 21.01.04 - 15 UF 233/00

Nach § 1684 I BGB hat ein (nichteheliches) Kind das Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater. Nach derselben Vorschrift ist der Vater verpflichtet, den Umgang wahrzunehmen.


Darlehen an Tochter und Schwiegersohn

Gewähren Eltern ihrer Tochter und dem Schwiegersohn ein Darlehen, das nur im Fall eigener Not zurückgezahlt werden sollte, so kann gleichwohl auch nach der Scheidung der Ehe -trotz fehlender Notlage der Eltern- ein Rückzahlungsanspruch gegeben sein.
OLG Koblenz; Urteil vom 15.07.2004 -5 U 129/04


Verhängung eines Fahrverbots

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann ein Fahrverbot nicht verhängt werden, wenn der Kraftfahrer das die Höchstgeschwindigkeit begrenzende Zeichen infolge eines Augenblickversagens nicht wahrgenommen hat und ihm insofern lediglich eine leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
OLG Rostock; Beschluss vom 21.06.2004 2Ss (OWi) 117-04 I 90/04

 

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